Passagier-Infoblatt
MERKBLATT FÜR BALLONPASSAGIERE
Wir freuen uns, Sie demnächst als Fahrgast in einem unserer Heissluftballone mitnehmen zu dürfen, und möchten Sie nachfolgend über die wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit einer Ballonfahrt informieren:
Ihr persönlicher Fahrtermin
Bei der Ausstellung eines Gutscheins wird meistens noch kein Fahrttermin vereinbart. Um den Gutschein einlösen zu können, müssen Sie sich darum telefonisch für Ihre Fahrt anmelden und einen Fahrtermin reservieren. Telefon 061 971 29 14. An Wochentagen sind kurzfristige Termin meist problemlos möglich. Die begehrten Wochenendtage sind aber meist schon früh ausgebucht. Wenn Sie Ihre Ballonfahrt an einem bestimmten Datum antreten möchten, bitten wir Sie, sich spätestens einen Monat vor dem Termin bei uns zu melden.
Durchführung und Wetter
Die Fahrt wird nur bei guter Witterung durchgeführt und muss deshalb unter Umständen verschoben werden. Da verlässliche Wetterprognosen nur für wenige Tage erstellt werden können, muss auch der Entscheid über die Durchführung sehr kurzfristig erfolgen. Ob eine sichere Ballonfahrt möglich ist entscheidet der verantwortliche Pilot. Nehmen Sie ein oder zwei Tage vor der Fahrt mit uns Kontakt auf, damit wir Sie über den Stand der Dinge orientieren können. Muss ein Fahrt abgesagt werden, kann dann auch gleich ein Ersatztermin vereinbart werden.
Tenü und persönliche Utensilien
Leichte Sportbekleidung, Wanderschuhe oder gute Turnschuhe, Kopfbedeckung, Identitätskarte und je nach Jahreszeit Pullover, Sportjacke. Foto- und Videoapparate können mitgeführt werden. Alle Gegenstände werden auf eigenes Risiko mitgeführt.
Rückfahrt
Die Passagiere werden von uns zum Treffpunkt zurückgeführt. Allfällige Begleitpersonen müssen sich jedoch selbst um den Transport kümmern.
Versicherung
Ballone sind obligatorisch gegen Haftpflichtansprüche die aus einer Ballonfahrt entstehen könnten versichert. Die Unfallversicherung ist Angelegenheit des Passagiers. Zusätzlich zu den Krankenkassen decken sämtliche private und öffentliche Versicherungen (SUVA) das Risiko bei Ballonfahrten.
Bezahlung und Fahrschein
Jeder Passagier muss bei Fahrtantritt im Besitz eines gültigen Fahrscheins sein. Diesen erhalten Sie gegen Abgabe eines Gutscheines oder gegen Barzahlung des Fahrtpreises an den Piloten. Ballonfahrten mit nachträglicher Rechnungsstellung sind nicht möglich.
Verbindlichkeit
Ihre Terminzusage ist verbindlich. Falls Sie im letzten Moment (weniger als 24 Stunden vor der Fahrt) zurücktreten und keinen Passagierersatz stellen, verfällt der Gutschein. Gutscheine für Heissluftballonfahrten verlieren ihre Gültigkeit nach 2 Jahren. Massgebend für das Verfalldatum ist das Ausstelldatum des Gutscheins.
Die Fahrt
Ballonfahren ist ein Teamsport. Darum erwarten wir von unseren Passagieren, dass sie tatkräftig bei den Füll- und Verpackungsarbeiten mithelfen. Die Fahrt soll für alle zu einem unvergesslichen Erlebnis werden. Sie tragen mit guter Laune und sportlichem Einsatz viel dazu bei. Über das Verhalten während der Fahrt werden Sie durch Ihren Piloten vor dem Start ausführlich informiert.
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